Erbschaftsteuererklärung
Ich erstelle die Erklärung, stimme die Werte ab und übernehme die Korrespondenz mit dem Finanzamt.
ERBSCHAFT UND SCHENKUNG
Ob eine Übertragung zu Lebzeiten geplant ist oder ein Erbfall bereits eingetreten ist: Ich unterstütze Sie dabei, die steuerlichen Folgen zu verstehen, Werte und Freibeträge richtig einzuordnen und die nächsten Schritte sinnvoll vorzubereiten.

ANLÄSSE
Bei Erbschaften und Schenkungen stehen oft hohe Vermögenswerte und wichtige Familienentscheidungen im Mittelpunkt. Eine frühzeitige steuerliche Prüfung schafft Klarheit, nutzt Freibeträge optimal aus und hilft, unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.
Sie möchten eine Immobilie innerhalb der Familie übertragen.
Vermögen soll bereits zu Lebzeiten verschenkt werden.
Ein Erbfall ist eingetreten.
Immobilien oder anderes Vermögen müssen steuerlich bewertet werden.
Freibeträge und mögliche Steuerfolgen sollen vor einer Übertragung geprüft werden.
WAS ICH FÜR SIE ÜBERNEHME
Ich erstelle die Erklärung, stimme die Werte ab und übernehme die Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Ich erstelle die Erklärungen für bereits erfolgte Übertragungen und übernehme die Anzeigepflichten.
Ich ordne die steuerliche Seite vor der Übertragung ein: Gestaltungsoptionen unter Berücksichtigung von Freibeträgen, Fristen und Bewertungsfragen.
Ich bewerte Immobilien und weiteres Vermögen steuerlich und prüfe die Werte, die das Finanzamt ansetzt.
Ich zeige Ihnen, wie sich eine Übertragung auf Vermietung, Abschreibungen oder einen späteren Verkauf auswirken kann.
Bei Testamenten, Übertragungsverträgen oder Nießbrauchgestaltungen arbeite ich mit Notaren und Rechtsanwälten zusammen und begleite die steuerliche Seite.

DIE STEUERBERATERIN
Bei Erbschaften und Schenkungen geht es häufig um Immobilien, größere Vermögenswerte und Entscheidungen innerhalb der Familie. Ich ordne die steuerlichen Folgen verständlich ein und zeige Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.
Sie sprechen direkt mit mir. So bleibt Ihr Sachverhalt während der gesamten Bearbeitung in einer Hand und muss nicht bei jedem Gespräch neu erklärt werden.
HÄUFIGE FRAGEN
Zusammenarbeit
Sie schildern kurz, ob eine Übertragung geplant ist oder ein Erbfall bereits eingetreten ist und worum es in Ihrem Fall geht.
Wir besprechen die Ausgangslage und klären, ob Fristen oder andere Punkte kurzfristig beachtet werden müssen.
Wenn Sie mich beauftragen, stimmen wir die benötigten Unterlagen ab. Anschließend übernehme ich die vereinbarten steuerlichen Schritte und halte Sie über die weitere Bearbeitung auf dem Laufenden.
Kontakt
Schreiben Sie mir kurz, worum es geht. Ich melde mich zeitnah persönlich bei Ihnen.